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Kassen-Lexikon

KassenSichV – Kassensicherungsverordnung

Verordnung des Bundesfinanzministeriums von 2017, in Kraft seit 2020. Schreibt vor: TSE, Belegausgabe, Kassenmeldung beim Finanzamt (§146a AO). Verstoß = bis zu 25.000 € Bußgeld pro Kasse.

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