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Kassen-Lexikon

Belegausgabepflicht – Bonpflicht

Seit 1.1.2020 muss jeder Kunde sofort einen Beleg erhalten — Papier oder digital (E-Mail, QR-Code). Ausnahmen über §146a Abs. 2 AO bei Verkauf an viele unbekannte Personen, schriftlicher Antrag beim FA nötig.

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