0551 27 07 01 39
Kassen-Lexikon

Inventur – Bestandsaufnahme

Pflicht zur körperlichen Bestandsaufnahme einmal jährlich (HGB §240). Mit WaWi reduziert sich der Aufwand drastisch — gescannt wird mit Smartphone oder Funk-Scanner.

Frage zu „Inventur“?

Wir erklären jeden Begriff persönlich und richten Ihr Kassensystem rechtssicher ein.