Registrierkassenpflicht 2027: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.
Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Bundestag ab 1. Januar 2027 eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Unternehmen mit überwiegend Bargeschäften ab ca. 100.000 € Jahresumsatz. Stand 2026 ist die Umsetzung im Detail noch in Abstimmung — wer früh handelt, vermeidet den Umstellungs-Run kurz vor Stichtag.
Drei klare Kriterien für die Pflicht
Was schon heute gilt — und was 2027 dazu kommt
- Seit 2020: wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss eine TSE haben (KassenSichV).
- Seit 2020: Belegausgabepflicht — jeder Kunde bekommt automatisch einen Bon.
- Seit 1.1.2025: Pflicht zur Kassenmeldung über Mein-ELSTER.
- Ab 1.1.2027 (geplant): Pflicht zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse für definierte Umsatzgruppen.
- Ab 1.1.2030 (Diskussion): mögliche Ausweitung auf weitere Branchen — Friseur, Handwerk mit Bargeldgeschäft.
Vorgehen für Unternehmer 2026
1. Bestandsaufnahme: Welche Kasse läuft heute? Hat sie eine TSE? Wenn nein — sofort handeln, das ist seit 2020 ohnehin Pflicht.
2. Software wählen: Cloud-Kasse (Quill, ETRON onRetail) ist heute Standard. Reine Schubladenkassen ohne Software haben keine Zukunft.
3. ELSTER-Meldung erledigen: Bestandskassen mussten bis 31.7.2025 gemeldet sein. Für jede neue Kasse: sofortige Meldung erforderlich.
4. Steuerberater einbinden: wir liefern das §146a-Datenblatt und sprechen mit DATEV-Schnittstelle direkt mit der Kanzlei.
5. Termin sichern: Vor-Ort-Termine 2026 sind noch frei. Je näher 2027 rückt, desto knapper werden Slots.
Lieber heute als 2027
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