Registrierkassenpflicht 2027: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) ist sie festgehalten: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € eine elektronische Registrierkasse einsetzen müssen - im Gegenzug fällt die Bonpflicht weg. Ein Gesetzentwurf liegt Stand Juli 2026 noch nicht vor, die Details sind also noch offen. Wer aber heute schon eine moderne, TSE-konforme Kasse einrichtet, ist auf jeden Fall vorbereitet - und umgeht den Umstellungs-Run kurz vor dem Stichtag.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den politischen und rechtlichen Stand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ist die Registrierkassenpflicht 2027 schon beschlossen?
Politisch ja, gesetzlich noch nicht. Die geplante Pflicht geht auf den Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD zurück. Sinngemäß sieht er vor:
Die Bonpflicht soll abgeschafft und im Gegenzug für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € ab dem 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
- sinngemäß nach dem Koalitionsvertrag CDU/CSU & SPD, 2025
Damit ist die Richtung klar - aber ein Referenten- oder Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt bis Juli 2026 nicht vor. Erst das spätere Gesetz legt verbindlich fest, ab wann die Pflicht genau gilt, wer betroffen ist, ob es Branchenausnahmen gibt und ob eine Übergangsfrist kommt. Rechtlicher Rahmen für die technische Ausgestaltung ist § 146a AO in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) - also die zertifizierte TSE, die bei elektronischen Kassen seit 2020 ohnehin Pflicht ist. Bis dahin gilt: planen ja, aber niemand muss in Panik verfallen.
Registrierkassenpflicht: Wer ist betroffen?
Die Registrierkassenpflicht ist die geplante gesetzliche Pflicht, Bareinnahmen über eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE aufzuzeichnen statt über eine offene Ladenkasse. Betroffen wären nach dem Koalitionsvertrag 2025 Betriebe mit über 100.000 € Jahresumsatz - geplant ab dem 1. Januar 2027.
Wichtig: Wer unter 100.000 € liegt oder rein unbar arbeitet, darf weiterhin eine offene Ladenkasse führen - muss aber ebenfalls GoBD-konform aufzeichnen.
Bin ich betroffen? Typische Fälle im Überblick
Alle Angaben zur 2027-Pflicht beruhen auf dem Koalitionsvertrag 2025; ein Gesetzentwurf liegt Stand Juli 2026 nicht vor. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kurz prüfen lassen, statt raten
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Bonpflicht fällt weg - Registrierkasse kommt
Beide Maßnahmen gehören zusammen. Die seit 2020 geltende Belegausgabepflicht („Bonpflicht") soll abgeschafft werden - Kunden bekommen den Bon dann nur noch auf Wunsch. Im Gegenzug soll die elektronische Aufzeichnung über eine zertifizierte Kasse für umsatzstärkere Betriebe verpflichtend werden. Der Staat verlagert die Kontrolle also vom Papierbon hin zur manipulationssicheren TSE in der Kasse selbst.
Praktisch heißt das: Wer ohnehin eine moderne Kasse mit TSE nutzt, ist von beiden Änderungen kaum betroffen - die Bonausgabe wird nur optional, die TSE läuft weiter. Betroffen sind vor allem Betriebe mit reiner offener Ladenkasse.
Was schon heute gilt - und was 2027 dazu kommt
- Seit 2020: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss eine zertifizierte TSE haben (KassenSichV). Eine elektronische Kasse ist aber bisher nicht Pflicht.
- Seit 2020: Belegausgabepflicht - jeder Kunde bekommt automatisch einen Bon. Diese soll mit der Reform wieder abgeschafft werden.
- Seit 1.1.2025: Pflicht zur Kassenmeldung über Mein-ELSTER; Bestandskassen waren bis 31.7.2025 zu melden, neu angeschaffte Kassen sind binnen eines Monats zu melden.
- Laufend: TSE-Zertifikate sind auf maximal 5 Jahre befristet - viele Erstausstattungen von 2020/2021 stehen deshalb gerade zur Erneuerung an (TSE-Zertifikat erneuern).
- Geplant ab 1.1.2027: Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz - sobald das Gesetz verabschiedet ist.
- Offen: mögliche Übergangsfristen, Branchenausnahmen und die genaue Definition der Umsatzgrenze.
Ist meine Kasse 2027-bereit?
Diese sieben Punkte decken die Pflichten ab, die heute schon gelten - und das, was eine Registrierkassenpflicht absehbar verlangen würde. Wer alle abhaken kann, muss 2027 voraussichtlich nichts mehr umstellen.
- Elektronische Kasse statt offener Ladenkasse: Sie kassieren bereits über ein elektronisches Kassensystem - genau das würde die geplante Pflicht verlangen.
- Zertifizierte TSE aktiv: Ihre Kasse signiert jeden Vorgang über eine zertifizierte TSE - seit 2020 ohnehin Pflicht für elektronische Kassen.
- TSE-Zertifikat gültig: Das Ablaufdatum ist bekannt und liegt nicht in den nächsten Monaten - sonst rechtzeitig das TSE-Zertifikat erneuern.
- Kasse ans Finanzamt gemeldet: Kasse und TSE sind über Mein ELSTER gemeldet (Kassenmeldung, Pflicht seit 2025).
- DSFinV-K-Export möglich: Ihre Kasse stellt der Betriebsprüfung den standardisierten DSFinV-K-Export bereit.
- Belegausgabe funktioniert: Bis ein Gesetz die Bonpflicht tatsächlich abschafft, gilt die Belegausgabepflicht unverändert weiter.
- Umsatz eingeordnet: Sie wissen, ob Ihr Jahresumsatz über oder unter 100.000 € liegt - und damit, ob Sie nach aktuellem Stand betroffen wären.
Bei einem oder mehreren offenen Punkten: Wir gehen die Liste in einem kostenlosen Gespräch gemeinsam durch - ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
Was noch unklar ist
In der Fachwelt gilt die Formulierung im Koalitionsvertrag als auslegungsbedürftig. Offen sind insbesondere:
- Zählt die 100.000-€-Grenze den Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze?
- Gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Kleinstbetriebe?
- Kommt eine Übergangsfrist, damit kleinere Betriebe nicht überfordert werden?
- Wann genau bringt das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf ein?
Solange diese Punkte nicht im Gesetz stehen, sind alle konkreten Zahlen Planung. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein offizieller Entwurf vorliegt.
Was Sie jetzt tun sollten
Auch ohne fertiges Gesetz lohnt sich die Vorbereitung - schon weil viele Pflichten (TSE, Meldung) heute bereits gelten. Unser Rat: jetzt einmal sauber aufstellen statt 2026 unter Zeitdruck.
1. Bestandsaufnahme: Welche Kasse läuft heute? Hat sie eine zertifizierte TSE - und wie lange ist deren Zertifikat noch gültig? Läuft es bald ab, planen Sie gleich mit, das TSE-Zertifikat erneuern zu lassen. Eine fehlende TSE ist seit 2020 ohnehin ein Mangel.
2. Umsatz einordnen: Liegen Sie über oder nahe an 100.000 € Jahresumsatz mit Barzahlung? Dann werden Sie nach aktuellem Stand betroffen sein.
3. Beraten lassen: In einem kostenlosen Gespräch klären wir, ob und wann Sie eine Registrierkasse brauchen - ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
4. Kasse wählen: Eine moderne Cloud-Kasse (ETRON onRetail, Quill) deckt TSE, ELSTER-Meldung, DSFinV-K und DATEV ab und erfüllt damit schon heute die absehbaren Anforderungen. Unsere Pakete starten bei 19,80 €/Monat.
5. Termin früh sichern: Je näher der Stichtag rückt, desto voller werden die Kalender aller Anbieter. Vor-Ort-Termine 2026 sind bei uns noch frei - in Göttingen, im Eichsfeld, im Harz, in Nordhessen rund um unser Kassensystem Kassel und in Hannover. Alle Standorte ansehen.
Häufige Fragen
Ist die Registrierkassenpflicht 2027 schon beschlossen?
Sie ist im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD politisch vereinbart, aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Stand Juli 2026 liegt kein offizieller Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Die geplante Einführung zum 1.1.2027 steht damit unter Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.
Wer ist von der Registrierkassenpflicht ab 2027 betroffen?
Nach aktuellem Stand Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 €, die bar vereinnahmen - etwa Gastronomie, Einzelhandel, Friseure und Bäckereien. Ob die Grenze den Gesamtumsatz oder nur Barumsätze meint und ob es Ausnahmen gibt, ist noch nicht abschließend geregelt.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe unter 100.000 €?
Nach derzeitiger Planung nein. Betriebe unter der Umsatzgrenze dürfen weiterhin eine offene Ladenkasse führen - müssen ihre Bareinnahmen aber weiterhin GoBD-konform und vollständig aufzeichnen.
Was passiert mit der Bonpflicht?
Die seit 2020 geltende Belegausgabepflicht („Bonpflicht") soll im Zuge der Reform abgeschafft werden. Kunden erhalten den Bon dann nur noch auf Wunsch. Im Gegenzug kommt die Registrierkassenpflicht für umsatzstärkere Betriebe.
Brauche ich eine TSE? Reicht meine alte Kasse?
Wer schon heute eine elektronische Kasse nutzt, braucht seit 2020 eine zertifizierte TSE - unabhängig von 2027. Reine mechanische oder einfache Schubladenkassen werden für betroffene Betriebe ab 2027 voraussichtlich nicht mehr genügen. Eine moderne Cloud-Kasse mit TSE erfüllt alle Anforderungen.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierkassenpflicht und KassenSichV?
Die KassenSichV gilt seit 2020 und regelt, WIE eine elektronische Kasse aufzeichnen muss: mit zertifizierter TSE, Belegausgabe und DSFinV-K-Export. Sie verpflichtet aber niemanden, überhaupt eine elektronische Kasse zu nutzen. Genau das würde die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 ändern: Betroffene Betriebe müssten dann von der offenen Ladenkasse auf eine elektronische Kasse wechseln - die dann automatisch der KassenSichV unterliegt. Den Oberbegriff für dieses ganze Aufzeichnungsverfahren erklärt der Lexikoneintrag Fiskalisierung.
Ich habe schon eine elektronische Kasse mit TSE - muss ich 2027 etwas tun?
Nach aktuellem Planungsstand nein. Wer bereits eine TSE-Kasse betreibt, sie über ELSTER gemeldet hat und den DSFinV-K-Export bereitstellen kann, erfüllt die absehbaren Anforderungen. Prüfen sollten Sie nur das Ablaufdatum des TSE-Zertifikats - es ist auf maximal 5 Jahre befristet.
Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden - unabhängig von 2027?
Ja. Seit dem 1.1.2025 muss jede elektronische Kasse samt TSE über Mein ELSTER gemeldet werden (§ 146a AO): Bestandskassen waren bis 31.7.2025 zu melden, neu angeschaffte Kassen sind binnen eines Monats zu melden. Diese Pflicht gilt schon heute und unabhängig von der geplanten Registrierkassenpflicht. Eine Anleitung bietet unsere Seite zur ELSTER-Kassenmeldung.
Sollte ich jetzt schon umstellen oder bis 2027 warten?
Frühzeitig umzustellen hat Vorteile: Viele Pflichten (TSE, ELSTER-Meldung) gelten ohnehin schon heute, und kurz vor dem Stichtag werden Beratungs- und Liefertermine knapp. Wir empfehlen, sich jetzt unverbindlich beraten zu lassen und in Ruhe die passende Lösung zu wählen.
Was kostet eine Registrierkasse mit TSE?
Unsere Software-Pakete starten bei 19,80 €/Monat netto (Kasse Light), Kasse Pro bei 54 € und Kasse & WaWi bei 109 €. TSE und Updates sind enthalten; Hardware und Einrichtung kalkulieren wir individuell. Zu den Preisen.
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