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Ratgeber 2026

Registrierkassenpflicht 2027: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Bundestag ab 1. Januar 2027 eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Unternehmen mit überwiegend Bargeschäften ab ca. 100.000 € Jahresumsatz. Stand 2026 ist die Umsetzung im Detail noch in Abstimmung — wer früh handelt, vermeidet den Umstellungs-Run kurz vor Stichtag.

Wer ist betroffen?

Drei klare Kriterien für die Pflicht

Bargeldgeschäft
Mehrheitlich Verkauf gegen Barzahlung — Cafés, Imbisse, Einzelhandel, Friseure, Märkte.
Umsatz ab ~100.000 €
Genaue Schwelle wird im Bundesgesetz festgelegt. Der Referentenentwurf nennt 100.000 € Jahresumsatz.
Stichtag 1.1.2027
Bis dahin muss eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE im Einsatz sein.
Zeitstrahl

Was schon heute gilt — und was 2027 dazu kommt

  1. Seit 2020: wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss eine TSE haben (KassenSichV).
  2. Seit 2020: Belegausgabepflicht — jeder Kunde bekommt automatisch einen Bon.
  3. Seit 1.1.2025: Pflicht zur Kassenmeldung über Mein-ELSTER.
  4. Ab 1.1.2027 (geplant): Pflicht zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse für definierte Umsatzgruppen.
  5. Ab 1.1.2030 (Diskussion): mögliche Ausweitung auf weitere Branchen — Friseur, Handwerk mit Bargeldgeschäft.
Was tun?

Vorgehen für Unternehmer 2026

1. Bestandsaufnahme: Welche Kasse läuft heute? Hat sie eine TSE? Wenn nein — sofort handeln, das ist seit 2020 ohnehin Pflicht.

2. Software wählen: Cloud-Kasse (Quill, ETRON onRetail) ist heute Standard. Reine Schubladenkassen ohne Software haben keine Zukunft.

3. ELSTER-Meldung erledigen: Bestandskassen mussten bis 31.7.2025 gemeldet sein. Für jede neue Kasse: sofortige Meldung erforderlich.

4. Steuerberater einbinden: wir liefern das §146a-Datenblatt und sprechen mit DATEV-Schnittstelle direkt mit der Kanzlei.

5. Termin sichern: Vor-Ort-Termine 2026 sind noch frei. Je näher 2027 rückt, desto knapper werden Slots.

Lieber heute als 2027

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