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Ratgeber · Stand 8. Juni 2026

Registrierkassenpflicht 2027: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) ist sie festgehalten: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 € eine elektronische Registrierkasse einsetzen müssen — im Gegenzug fällt die Bonpflicht weg. Ein Gesetzentwurf liegt Stand Juni 2026 noch nicht vor, die Details sind also noch offen. Wer aber heute schon eine moderne, TSE-konforme Kasse einrichtet, ist auf jeden Fall vorbereitet — und umgeht den Umstellungs-Run kurz vor dem Stichtag.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den politischen und rechtlichen Stand im Juni 2026 wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Aktueller Stand 2026

Ist die Registrierkassenpflicht 2027 schon beschlossen?

Politisch ja, gesetzlich noch nicht. Die geplante Pflicht steht im Koalitionsvertrag 2025 unter dem „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau". Dort heißt es wörtlich:

„Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht ein."
— Koalitionsvertrag CDU/CSU & SPD, 2025

Damit ist die Richtung klar — aber ein Referenten- oder Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt bis Juni 2026 nicht vor. Erst das spätere Gesetz legt verbindlich fest, wer genau betroffen ist, ob es Branchenausnahmen gibt und ob eine Übergangsfrist kommt. Bis dahin gilt: planen ja, aber niemand muss in Panik verfallen.

Wer ist betroffen?

Drei Kriterien nach aktuellem Stand

Bargeldgeschäft
Betriebe, die Umsätze bar vereinnahmen — Cafés, Imbisse, Restaurants, Einzelhandel, Friseure, Bäcker, Märkte.
Über 100.000 € Umsatz
Der Koalitionsvertrag nennt den Jahres-Gesamtumsatz (über 100.000 € ≈ 8.333 €/Monat). Ob nur Barumsätze zählen, ist noch ungeklärt.
Geplanter Stichtag 1.1.2027
Ab dann soll eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE Pflicht sein — vorbehaltlich des endgültigen Gesetzes.

Wichtig: Wer unter 100.000 € liegt oder rein unbar arbeitet, darf weiterhin eine offene Ladenkasse führen — muss aber ebenfalls GoBD-konform aufzeichnen.

Der Tausch

Bonpflicht fällt weg — Registrierkasse kommt

Beide Maßnahmen gehören zusammen. Die seit 2020 geltende Belegausgabepflicht („Bonpflicht") soll abgeschafft werden — Kunden bekommen den Bon dann nur noch auf Wunsch. Im Gegenzug soll die elektronische Aufzeichnung über eine zertifizierte Kasse für umsatzstärkere Betriebe verpflichtend werden. Der Staat verlagert die Kontrolle also vom Papierbon hin zur manipulationssicheren TSE in der Kasse selbst.

Praktisch heißt das: Wer ohnehin eine moderne Kasse mit TSE nutzt, ist von beiden Änderungen kaum betroffen — die Bonausgabe wird nur optional, die TSE läuft weiter. Betroffen sind vor allem Betriebe mit reiner offener Ladenkasse.

Zeitstrahl

Was schon heute gilt — und was 2027 dazu kommt

  1. Seit 2020: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss eine zertifizierte TSE haben (KassenSichV). Eine elektronische Kasse ist aber bisher nicht Pflicht.
  2. Seit 2020: Belegausgabepflicht — jeder Kunde bekommt automatisch einen Bon. Diese soll mit der Reform wieder abgeschafft werden.
  3. Seit 1.1.2025: Pflicht zur Kassenmeldung über Mein-ELSTER; Bestandskassen waren bis 31.7.2025 zu melden.
  4. Geplant ab 1.1.2027: Registrierkassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz — sobald das Gesetz verabschiedet ist.
  5. Offen: mögliche Übergangsfristen, Branchenausnahmen und die genaue Definition der Umsatzgrenze.
Ehrlich gesagt

Was noch unklar ist

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat die Formulierung im Koalitionsvertrag als unklar kritisiert. Offen sind insbesondere:

  • Zählt die 100.000-€-Grenze den Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze?
  • Gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Kleinstbetriebe?
  • Kommt eine Übergangsfrist, damit kleinere Betriebe nicht überfordert werden?
  • Wann genau bringt das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf ein?

Solange diese Punkte nicht im Gesetz stehen, sind alle konkreten Zahlen Planung. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein offizieller Entwurf vorliegt.

Empfehlung

Was Sie jetzt tun sollten

Auch ohne fertiges Gesetz lohnt sich die Vorbereitung — schon weil viele Pflichten (TSE, Meldung) heute bereits gelten. Unser Rat: jetzt einmal sauber aufstellen statt 2026 unter Zeitdruck.

1. Bestandsaufnahme: Welche Kasse läuft heute? Hat sie eine zertifizierte TSE? Wenn nein — handeln, das ist seit 2020 ohnehin Pflicht.

2. Umsatz einordnen: Liegen Sie über oder nahe an 100.000 € Jahresumsatz mit Barzahlung? Dann werden Sie nach aktuellem Stand betroffen sein.

3. Beraten lassen: In einem kostenlosen Gespräch klären wir, ob und wann Sie eine Registrierkasse brauchen — ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

4. Kasse wählen: Eine moderne Cloud-Kasse (ETRON onRetail, Quill) deckt TSE, ELSTER-Meldung, DSFinV-K und DATEV ab und ist 2027-sicher. Unsere Pakete starten bei 19,80 €/Monat.

5. Termin früh sichern: Je näher 2027 rückt, desto voller werden die Kalender aller Anbieter. Vor-Ort-Termine 2026 sind bei uns noch frei.

FAQ

Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht 2027

Ist die Registrierkassenpflicht 2027 schon beschlossen?

Sie ist im Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD politisch vereinbart, aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Stand Juni 2026 liegt kein offizieller Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Die geplante Einführung zum 1.1.2027 steht damit unter Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.

Wer ist von der Registrierkassenpflicht ab 2027 betroffen?

Nach aktuellem Stand Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 €, die bar vereinnahmen — etwa Gastronomie, Einzelhandel, Friseure und Bäckereien. Ob die Grenze den Gesamtumsatz oder nur Barumsätze meint und ob es Ausnahmen gibt, ist noch nicht abschließend geregelt.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe unter 100.000 €?

Nach derzeitiger Planung nein. Betriebe unter der Umsatzgrenze dürfen weiterhin eine offene Ladenkasse führen — müssen ihre Bareinnahmen aber weiterhin GoBD-konform und vollständig aufzeichnen.

Was passiert mit der Bonpflicht?

Die seit 2020 geltende Belegausgabepflicht („Bonpflicht") soll im Zuge der Reform abgeschafft werden. Kunden erhalten den Bon dann nur noch auf Wunsch. Im Gegenzug kommt die Registrierkassenpflicht für umsatzstärkere Betriebe.

Brauche ich eine TSE? Reicht meine alte Kasse?

Wer schon heute eine elektronische Kasse nutzt, braucht seit 2020 eine zertifizierte TSE — unabhängig von 2027. Reine mechanische oder einfache Schubladenkassen werden für betroffene Betriebe ab 2027 voraussichtlich nicht mehr genügen. Eine moderne Cloud-Kasse mit TSE erfüllt alle Anforderungen.

Sollte ich jetzt schon umstellen oder bis 2027 warten?

Frühzeitig umzustellen hat Vorteile: Viele Pflichten (TSE, ELSTER-Meldung) gelten ohnehin schon heute, und kurz vor dem Stichtag werden Beratungs- und Liefertermine knapp. Wir empfehlen, sich jetzt unverbindlich beraten zu lassen und in Ruhe die passende Lösung zu wählen.

Was kostet eine Registrierkasse mit TSE?

Unsere Software-Pakete starten bei 19,80 €/Monat netto (Kasse Light), Kasse Pro bei 54 € und Kasse & WaWi bei 109 €. TSE und Updates sind enthalten; Hardware und Einrichtung kalkulieren wir individuell. Zu den Preisen.

Jetzt vorbereiten statt 2027 hetzen

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