BMF-Schreiben vom 28.11.2019, regelt elektronische Aufzeichnungen. Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Zeitgerechtigkeit. Jede Kasse muss GoBD-konform sein, sonst Schätzungsrisiko bei der Betriebsprüfung.
Verwandte Begriffe: KassenSichV, TSE, DSFinV-K