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Kassen-Lexikon

Fiskalisierung - Manipulationssichere Aufzeichnung von Kassendaten

Fiskalisierung bezeichnet die manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenumsätze für die Finanzverwaltung. In Deutschland ist sie seit 2020 über §146a AO und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE, erzeugt den DSFinV-K-Export und wird seit 2025 per ELSTER-Kassenmeldung angemeldet. Abzugrenzen ist der Begriff von der TSE (dem technischen Signaturmodul), von den Fiskaldaten (den signierten Einzelaufzeichnungen) und von den Fiskaltaxa (den Steuersätzen).

Fiskalisierung bezeichnet die manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenumsätze für die Finanzverwaltung. In Deutschland ist sie seit 2020 über §146a AO und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE, erzeugt den DSFinV-K-Export und wird seit 2025 per ELSTER-Kassenmeldung angemeldet. Abzugrenzen ist der Begriff von der TSE (dem technischen Signaturmodul), von den Fiskaldaten (den signierten Einzelaufzeichnungen) und von den Fiskaltaxa (den Steuersätzen).

Verwandte Begriffe: TSE, KassenSichV, §146a AO, DSFinV-K

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