Fiskalisierung bezeichnet die manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenumsätze für die Finanzverwaltung. In Deutschland ist sie seit 2020 über §146a AO und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE, erzeugt den DSFinV-K-Export und wird seit 2025 per ELSTER-Kassenmeldung angemeldet. Abzugrenzen ist der Begriff von der TSE (dem technischen Signaturmodul), von den Fiskaldaten (den signierten Einzelaufzeichnungen) und von den Fiskaltaxa (den Steuersätzen).
Verwandte Begriffe: TSE, KassenSichV, §146a AO, DSFinV-K