Fiskalisierung bezeichnet die manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenumsätze für die Finanzverwaltung. In Deutschland ist sie seit 2020 über §146a AO und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE, erzeugt den DSFinV-K-Export und wird seit 2025 per ELSTER-Kassenmeldung angemeldet. Abzugrenzen ist der Begriff von der TSE (dem technischen Signaturmodul), von den Fiskaldaten (den signierten Einzelaufzeichnungen) und von den Fiskaltaxa (den Steuersätzen).
Verwandte Begriffe: TSE, KassenSichV, §146a AO, DSFinV-K
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Der Begriff als Verb
Was bedeutet fiskalisieren?
Fiskalisieren heißt, eine Kasse so einzurichten, dass sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt: eine zertifizierte TSE aktivieren, die Kasse über Mein ELSTER beim Finanzamt melden und den DSFinV-K-Export bereitstellen. Eine „fiskalisierte" Kasse ist also eine Kasse, die rechtskonform und manipulationssicher aufzeichnet.
Abzugrenzen ist die Fiskalisierung von der TSE selbst (dem technischen Signaturmodul) und von den Fiskaltaxa (den hinterlegten Steuersätzen). Bei unseren TSE-Kassensystemen übernehmen wir die komplette Fiskalisierung bei der Einrichtung - inklusive ELSTER-Kassenmeldung, vor Ort in Göttingen und Region.
Rechtsgrundlage
Fiskalisierung in Deutschland: seit wann und auf welcher Grundlage?
Die Grundlage steht in § 146a der Abgabenordnung: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt, muss jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet festhalten - und zwar durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt. Wie diese Sicherheitseinrichtung auszusehen hat, konkretisiert die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die seit dem 1. Januar 2020 gilt. Anders als in Österreich oder Italien schreibt Deutschland dabei kein bestimmtes Kassenmodell vor: Pflicht ist nicht die Kasse, Pflicht ist die manipulationssichere Aufzeichnung, sobald eine elektronische Kasse im Einsatz ist.
Eine offene Ladenkasse - also die reine Geldkassette ohne Elektronik - ist deshalb bis heute grundsätzlich zulässig, verlangt aber tägliche Kassenberichte von Hand. Was sich daran ab 2027 ändern soll, steht auf der Seite Registrierkassenpflicht.