0551 27 07 01 39
Kassen-Lexikon

Einnahmen-Überschuss-Rechnung - EÜR §4 Abs. 3 EStG

Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleinunternehmer. Auch hier gilt KassenSichV - wer eine elektronische Kasse nutzt, muss TSE einsetzen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung - was heißt das für Ihre Kasse?

Wir ordnen den Begriff für Ihren Betrieb ein - kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Name und Telefon genügen.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Unverbindlich - kein Verkaufsdruck. Oder direkt anrufen: 0551 27 07 01 39

Frage zu „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“?

Wir erklären jeden Begriff persönlich und richten Ihr Kassensystem rechtssicher ein.