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5. April 2026 5 Min. Lesezeit

GoBD-konforme Kasse: Anforderungen & Checkliste

GoBD-konforme Kasse: die 6 Grundsätze, Checkliste zum Abhaken und die 3 Zugriffsarten des Betriebsprüfers - verständlich erklärt, mit Hilfe aus Göttingen.

GoBD-konforme Kasse: Anforderungen & Checkliste

Wenn der Betriebsprüfer kommt, fällt ein Wort besonders oft: GoBD. Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ sind der Maßstab, an dem Ihre Kassenführung gemessen wird. Was muss eine GoBD-konforme Kasse leisten? Und was passiert, wenn sie es nicht tut?

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind ein BMF-Schreiben, das seit 2020 in neuer Fassung gilt. Sie konkretisieren, wie elektronische Aufzeichnungen geführt, gespeichert und bereitgestellt werden müssen. Kernprinzipien:

Besondere Anforderungen an Kassen

Für Kassensysteme gelten zusätzlich:

GoBD-Checkliste: Ist Ihre Kasse konform?

Die wichtigsten Punkte kompakt - wer alle abhaken kann, ist für Kassennachschau und Betriebsprüfung gut aufgestellt:

Was passiert beim Betriebsprüfer?

Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung kann das Finanzamt drei Zugriffsarten verlangen:

Eine gute Kasse liefert alle drei Zugriffsarten ohne Aufwand.

Typische Prüfungsmängel

Jeder einzelne Punkt kann zu einer Zuschätzung führen - oft mehrere Prozent Ihres Jahresumsatzes.

So machen wir Ihre Kasse GoBD-konform

GoBD ist nicht gleich KassenSichV

In der Praxis werden beide Begriffe oft vermischt. Sie hängen zusammen, sind aber nicht identisch:

Eine TSE-Kasse erfüllt die KassenSichV. GoBD-konform ist sie erst, wenn auch Organisation, Aufbewahrung, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff stimmen. Genau hier scheitern viele Betriebe trotz moderner Hardware.

Aktueller Stand 2026 und Ausblick 2027

Die GoBD gelten unverändert in der seit 2020 angewandten Fassung des BMF-Schreibens. Neu ist vor allem die seit 2025 scharf gestellte elektronische Meldepflicht der Kassen über ELSTER (§ 146a AO) - eine nicht gemeldete Kasse ist ein zusätzlicher Mangel, der in der Prüfung auffällt. Mit Blick auf 2027 ist im Koalitionsvertrag eine verpflichtende elektronische Aufzeichnung ab einer Umsatzgrenze (häufig genannt: 100.000 Euro) angekündigt. Ein finales Gesetz mit verbindlichen Werten und Fristen liegt bislang nicht vor - wer heute GoBD- und TSE-konform aufgestellt ist, muss sich davon aber nicht beunruhigen lassen.

Aufbewahrung und Datenzugriff konkret

Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist (§ 147 AO) bezieht sich auf die auswertbaren Originaldaten, nicht nur auf Papierausdrucke. Konkret heißt das für die Kasse: Einzelaufzeichnungen, Z-Bons, DSFinV-K-Exporte, Stammdatenänderungen und die Verfahrensdokumentation müssen über die gesamte Frist maschinell auswertbar bleiben. Ein PDF-Tagesabschluss reicht nicht, wenn der Prüfer den strukturierten DSFinV-K-Datensatz verlangt. Auch ein Kassen- oder Softwarewechsel entbindet nicht: Die Altdaten müssen weiter lesbar archiviert sein. Wir richten dafür ein revisionssicheres Archiv ein, das auch nach einem Systemwechsel zugänglich bleibt.

Häufige Fragen zur GoBD-Kasse

Macht die TSE meine Kasse automatisch GoBD-konform?

Nein. Die TSE sichert die Unveränderbarkeit der Einzelbuchungen ab - ein zentraler, aber nicht der einzige GoBD-Baustein. Fehlen Verfahrensdokumentation, saubere Z-Abschlüsse oder ein revisionssicheres Archiv, ist die Kassenführung trotz TSE angreifbar.

Brauche ich eine Verfahrensdokumentation, wenn alles digital läuft?

Ja, gerade dann. Die Verfahrensdokumentation beschreibt, welche Kasse mit welcher Software und TSE wie bedient wird, wie Stornos und Trainingsbuchungen ablaufen und wie archiviert wird. Sie ist bei jeder Kassennachschau eines der ersten Dokumente, nach denen gefragt wird.

Was passiert mit den Daten beim Wechsel des Kassensystems?

Die Altdaten bleiben aufbewahrungspflichtig. Sie müssen so archiviert werden, dass sie über zehn Jahre maschinell auswertbar bleiben - auch wenn die alte Software längst nicht mehr läuft. Wir sichern bei der Übernahme die DSFinV-K-Exporte des Altsystems mit.

Wie viel kann das Finanzamt bei Mängeln zuschätzen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei formell und sachlich nicht ordnungsmäßiger Kassenführung darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO); in der Praxis werden je nach Schwere Sicherheitszuschläge auf den Umsatz vorgenommen. Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht - entscheidend ist, wie gravierend und systematisch die Mängel sind.

Ihre nächsten Schritte

  1. Schritt 1: Bestehende Kasse auf GoBD-Konformität prüfen lassen - kostenlos bei uns.
  2. Schritt 2: Verfahrensdokumentation erstellen (wir liefern ein Muster).
  3. Schritt 3: Falls erforderlich, auf ein TSE- und GoBD-konformes System wechseln.

GoBD-konforme Kasse vor Ort in Göttingen

Wir machen Ihre Kasse in Göttingen und der Region prüfungssicher - nicht per Hotline, sondern persönlich vor Ort. Wir prüfen die bestehende Kassenführung, erstellen die passende Verfahrensdokumentation, richten den DSFinV-K-Export und das revisionssichere Archiv ein und bereiten Sie konkret auf eine Kassennachschau vor. Steht ein TSE-Wechsel an, übernehmen wir den TSE-Austausch in Göttingen gleich mit. Wir setzen das vor Ort in Göttingen für Sie um - mit festem Ansprechpartner statt wechselndem Callcenter.

Kontaktieren Sie uns - wir helfen, Ihre Kasse prüfungssicher zu machen. Persönlich in Göttingen und der Region oder online. Alles zum Vor-Ort-Service finden Sie auf der Seite Kassensystem Göttingen.

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Konstantin Schröer
Konstantin Schröer
Geschäftsführer, Kassensysteme Göttingen

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