Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und verpflichtet alle elektronischen Aufzeichnungssysteme in Deutschland zu manipulationssicherer Kassenführung. Doch viele Unternehmer in Göttingen und der Region wissen gar nicht genau, was für sie heute und morgen gilt. Hier die Pflichten im Klartext.
Was ist die KassenSichV?
Die KassenSichV ist eine Verordnung auf Basis von § 146a Abgabenordnung (AO). Sie legt fest, wie elektronische Kassen aufgezeichnet werden müssen, damit das Finanzamt sie als ordnungsgemäß anerkennt. Ziel: weniger Steuerbetrug durch Kassenmanipulation.
Die drei Kernpflichten
1. TSE-Pflicht
Jedes elektronische Kassensystem muss eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden. Die TSE signiert jeden einzelnen Kassenvorgang manipulationssicher mit einem Hash und einer fortlaufenden Signatur. Nachträgliche Änderungen werden erkannt.
2. Belegausgabepflicht
Für jeden einzelnen Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgegeben werden – egal, ob der Kunde ihn mitnimmt. Der Beleg kann gedruckt oder digital (z. B. als QR-Code, E-Mail oder App) erzeugt werden.
3. Meldepflicht beim Finanzamt
Seit 2025 müssen Kassenbetreiber ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme und die TSE elektronisch beim Finanzamt melden. Neukassen binnen eines Monats nach Anschaffung, Außerbetriebnahmen ebenso.
Was muss auf jedem Beleg stehen?
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende des Vorgangs
- Menge und Art der Lieferung / Leistung
- Transaktionsnummer
- Steuerbetrag und Steuersatz
- Signaturzähler und Prüfwert der TSE
- Seriennummer der TSE und des elektronischen Kassenaufzeichnungssystems
Strafen bei Verstößen
Wer gegen die KassenSichV verstößt, riskiert:
- Bußgelder bis 25.000 € pro Einzelverstoß (§ 379 AO)
- Steuerliche Zuschätzung durch das Finanzamt
- Im Extremfall: Steuerstrafverfahren
Mit wenigen Ausnahmen: Alle sind betroffen
Die Pflicht gilt für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme. Wer aktuell noch mit offener Ladenkasse arbeitet (also ohne elektronische Kasse), ist zwar formal nicht TSE-pflichtig, muss aber eine tägliche Kassenaufzeichnung führen, die ebenfalls GoBD-konform sein muss. Ab 2027 kommt dann voraussichtlich die allgemeine Registrierkassenpflicht.
So machen Sie es richtig
Unsere Kassensysteme erfüllen die KassenSichV out-of-the-box:
- Cloud-TSE vom BSI zertifiziert – automatisch in jedem Beleg verarbeitet
- Beleg wahlweise gedruckt, per QR-Code oder digital per E-Mail
- Revisionssichere Archivierung aller Exporte (DSFinV-K)
- Unterstützung bei der Finanzamtsmeldung
Jetzt kostenlos beraten lassen – wir prüfen, ob Ihre aktuelle Kassenführung den Anforderungen der KassenSichV entspricht.
Bereit für Ihr neues Kassensystem?
Wir beraten Sie persönlich und finden die perfekte Lösung für Ihr Geschäft.



