
Kassensystem Sanitätshaus in Göttingen & Umgebung – branchenspezifisch & TSE-konform
Ein Sanitätshaus bewegt sich zwischen zwei Welten: dem freien Verkauf von Gesundheits- und Pflegeprodukten und der Versorgung auf ärztliche Verordnung, an der sich Krankenkassen beteiligen. Über die Ladenkasse läuft der Teil, den die Kundin selbst zahlt — der Eigenanteil bei verordneten Hilfsmitteln, die gesetzliche Zuzahlung, der freie Verkauf von Bandagen, Kompressionsstrümpfen oder Pflegehilfsmitteln. Die Abrechnung gegenüber der Krankenkasse ist davon getrennt. Unser Kassensystem für Sanitätshäuser hält diese Grenze sauber: Eigenanteil und Zuzahlung korrekt über die Kasse, Kostenvoranschlag und Wiederkehrer im Blick, Verordnungsanteil neutral abgebildet — alles TSE-konform, ohne in die Kassenabrechnung einzugreifen.
Alles, was Sie im Alltag brauchen
- ✓ Eigenanteil und gesetzliche Zuzahlung sauber über die Ladenkasse abbilden — TSE-konform belegt
- ✓ Verordnungs-/Rezeptbezug als Vorgang hinterlegt, der über die Kasse fließende Anteil klar ausgewiesen
- ✓ Kostenvoranschlag erstellen und als Grundlage für die spätere Versorgung speichern
- ✓ Wiederkehrer-Verwaltung: regelmäßiger Bedarf (z. B. Kompressionsversorgung, Inkontinenz, Pflegehilfsmittel) mit Erinnerung
- ✓ Freier Verkauf von Gesundheits-, Reha- und Pflegeprodukten mit korrekten Warengruppen
- ✓ Kundenkartei mit Versorgungshistorie (sensible Verordnungsdaten verbleiben in Ihrer Sanitätshaus-Branchensoftware)
- ✓ Anprobe- und Anmesstermine als Hinweis an der Kasse
- ✓ Personalbezogene Anmeldung — wer hat beraten, wer kassiert
- ✓ EC-Kartenzahlung für den Eigenanteil über separates Terminal
- ✓ Kassenführung nach §146a AO mit Fiskaly-TSE, DSFinV-K-Export für die Prüfung
- ✓ DATEV-Export, freier Verkauf und Eigenanteil sauber getrennt
Probleme, die wir für Sanitätshäuser und Fachgeschäfte für Gesundheitsbedarf lösen

- ✓ Die Grenze zwischen Ladenkasse und Krankenkassenabrechnung neutral und sauber halten
- ✓ Eigenanteil und Zuzahlung korrekt erfassen, ohne in die Kassenabrechnung einzugreifen
- ✓ Kostenvoranschläge erstellen und für die spätere Versorgung verfügbar halten
- ✓ Wiederkehrenden Bedarf zuverlässig nachhalten und Kundinnen rechtzeitig erinnern
- ✓ Sensible Gesundheitsdaten datensparsam behandeln — sie gehören in die Branchensoftware, nicht in die Ladenkasse
- ✓ Beratungsintensive Versorgung und schnellen Handverkauf unter einen Hut bringen
- ✓ Steuerliche Behandlung von Eigenanteil und Zuzahlung sauber mit dem Steuerberater abstimmen
Für diese Sanitätshaus-Betriebe geeignet
- Sanitätshäuser mit Verkauf und Versorgung
- Fachgeschäfte für Kompressions- und Bandagenversorgung
- Reha- und Orthopädietechnik mit Ladenverkauf
- Sanitätshäuser mit Pflege- und Homecare-Bereich
- Geschäfte mit Schwerpunkt Inkontinenz- und Stomaversorgung
- Kombibetriebe mit Gesundheits- und Wellness-Sortiment
Wir betreuen Sanitätshaus-Betriebe in der gesamten Region
Anfahrt aus Göttingen – in der Regel innerhalb eines Werktags vor Ort.
Warum das Sanitätshaus zwischen Verkauf und Versorgung steht
Ein Sanitätshaus ist kein gewöhnlicher Laden. Auf der einen Seite steht der freie Verkauf: Bandagen, Kompressionsstrümpfe von der Stange, Pflegehilfsmittel, Reha-Zubehör, Gesundheitsartikel, die die Kundin einfach kauft und voll bezahlt. Auf der anderen Seite steht die Versorgung auf ärztliche Verordnung, an der sich die Krankenkasse beteiligt — und hier zahlt die Kundin nur ihren Eigenanteil und die gesetzliche Zuzahlung, während der größere Teil über die Abrechnung mit der Kasse läuft.
Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob eine Kasse zum Sanitätshaus passt. Unser Grundsatz ist klar und bewusst neutral: Über die Ladenkasse läuft nur der Teil, den die Kundin tatsächlich selbst bezahlt — der Eigenanteil, die Zuzahlung und der freie Verkauf. Diesen Anteil weisen wir sauber aus und belegen ihn TSE-konform. Die eigentliche Abrechnung der verordneten Versorgung gegenüber der Krankenkasse ist ein getrennter Vorgang, in den unser System bewusst nicht eingreift.
Diese Abrechnung läuft über Ihre Sanitätshaus-Branchensoftware oder Ihr Abrechnungszentrum, die genau dafür gebaut sind — mit Hilfsmittelverzeichnis, Verträgen und den Abrechnungswegen der Kostenträger. Unser Kassensystem sitzt davor, am Tresen, und hält den über die Ladenkasse fließenden Teil ordentlich fest. So laufen beide Systeme sauber nebeneinander, ohne sich in die Quere zu kommen.

Kostenvoranschlag und Wiederkehrer: Versorgung mit System

Viele Versorgungen im Sanitätshaus beginnen nicht mit einem Kauf, sondern mit einer Beratung und einem Kostenvoranschlag. Die Kundin kommt mit einer Verordnung, wird angemessen und beraten, und bevor die Versorgung beginnt, steht ein Kostenvoranschlag — für die Kundin und oft auch für die Kostenträger. Unser System erlaubt es, einen solchen Voranschlag zu erstellen und zu speichern, sodass er später nahtlos in die Versorgung übergeht und der über die Kasse fließende Eigenanteil daran anknüpft.
Ein zweiter, oft unterschätzter Bereich ist die Wiederkehrer-Versorgung. Kompressionsstrümpfe, Inkontinenz- und Pflegehilfsmittel, Stomaversorgung — vieles davon ist regelmäßiger Bedarf, der in festen Abständen neu kommt. Eine Wiederkehrer-Verwaltung mit Erinnerung sorgt dafür, dass keine Kundin vergessen wird und der Nachschub rechtzeitig angestoßen wird. Das macht aus dem Sanitätshaus einen verlässlichen Versorger, dem die Kundschaft treu bleibt — und sichert gleichzeitig planbaren Umsatz.
Beide Funktionen leben davon, dass die Kundenhistorie sauber geführt wird — aber datensparsam. Die sensiblen medizinischen Details verbleiben in Ihrer Branchensoftware; an der Kasse hält das System nur fest, was für Zahlung, Erinnerung und Buchhaltung nötig ist.
Sensible Daten, saubere Bücher — und wo der Steuerberater hilft
Im Sanitätshaus geht es um Gesundheit, und damit um besonders schützenswerte Daten. Welche Versorgung eine Kundin braucht, welche Diagnose dahintersteht — das sind sensible Informationen, die nach Datenschutzrecht besonderen Schutz genießen. Unser Grundsatz: Diese Daten gehören in die dafür gebaute Branchensoftware, nicht in die Ladenkasse. An der Kasse hält das System nur das fest, was für den Zahlungsvorgang und die Buchhaltung nötig ist. So bleibt die Trennung zwischen Gesundheitsdaten und Kassenbewegung gewahrt.
Auf der buchhalterischen Seite sorgt das System dafür, dass freier Verkauf und Eigenanteil sauber getrennt über Warengruppen laufen, sodass der DATEV-Export stimmig ist. Wie Eigenanteil, gesetzliche Zuzahlung und der über die Kasse fließende Versorgungsanteil im Einzelfall steuerlich zu behandeln sind, ist allerdings keine Frage, die die Kasse beantwortet — das ist Sache Ihres Steuerberaters. Wir liefern die getrennte, vollständige Datengrundlage; die steuerliche Einordnung trifft Ihre Beratung.
Wie wir das in Ihrem Haus konkret einrichten — von der Anmesskabine bis zum Tresen, neben Ihrer bestehenden Branchensoftware —, besprechen wir am besten vor Ort. Mehr dazu auf unserer Stadtseite Göttingen und in der Branchenübersicht.

Häufige Fragen zu Kassensystemen für Sanitätshaus
Greift das Kassensystem in unsere Krankenkassenabrechnung ein?
Nein, ausdrücklich nicht. Die Abrechnung verordneter Hilfsmittel gegenüber den Krankenkassen ist ein eigener abrechnungstechnischer Vorgang, der über Ihre Sanitätshaus-Branchensoftware beziehungsweise Ihr Abrechnungszentrum läuft. Unser Kassensystem bleibt davon getrennt: Es bildet nur den Teil ab, der tatsächlich über die Ladenkasse fließt — den Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung und den freien Verkauf. Diese neutrale Abgrenzung ist uns wichtig, damit beide Systeme sauber nebeneinander laufen.
Wie wird der Eigenanteil bei einer Verordnung abgebildet?
Der Eigenanteil und die gesetzliche Zuzahlung — also der Betrag, den die Kundin bei einer verordneten Versorgung selbst zu tragen hat — werden über die Ladenkasse kassiert und TSE-konform belegt. Sie können den Bezug zur Versorgung als Vorgang hinterlegen, sodass nachvollziehbar bleibt, wofür der Eigenanteil gezahlt wurde, ohne dass dabei sensible medizinische Details in der Ladenkasse landen. Wie der Eigenanteil steuerlich genau zu behandeln ist, stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Können wir Kostenvoranschläge und Wiederkehrer verwalten?
Ja. Für beratungsintensive Versorgungen erstellen Sie einen Kostenvoranschlag, der als Grundlage gespeichert wird und später in die Versorgung übergeht. Für Kundinnen mit regelmäßigem Bedarf — etwa Kompressionsversorgung, Inkontinenz- oder Pflegehilfsmittel — führen Sie eine Wiederkehrer-Verwaltung mit Erinnerung, sodass niemand vergessen wird und der Nachschub rechtzeitig angestoßen wird. Das macht aus dem Sanitätshaus einen verlässlichen Versorger statt eines reinen Verkaufsorts.
Wie gehen Sie mit den sensiblen Gesundheitsdaten um?
Datensparsam. Verordnungs- und Versorgungsdaten mit medizinischem Bezug verbleiben in Ihrer Sanitätshaus-Branchensoftware, die für genau diese Aufgabe gebaut ist. Unser Kassensystem hält an der Kasse nur das fest, was für den Zahlungsvorgang und die saubere Buchhaltung nötig ist. So bleibt die Trennung zwischen sensiblen Gesundheitsdaten und der reinen Kassenbewegung gewahrt, was sowohl dem Datenschutz als auch der Übersichtlichkeit dient.
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